AGB

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (AG)  CeramTec Schweiz GmbH, Bodenäckerstrasse 5, 8957 Spreitenbach

1. Geltung und Anwendbarkeit der AGB

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten auf unbestimmte Zeit weltweit, sofern die Parteien (CeramTec Schweiz als Verkäuferin/ der Kunde als Besteller, Käufer) sie ausdrücklich, im Verkehr miteinander oder stillschweigend anerkennen. Die vorliegenden Bedingungen sind auf sämtliche Kaufverträge anwendbar, in welchen CeramTec Schweiz als Verkäuferin und Lieferantin auftritt. Sie sind weiter anwendbar auf sämtliche Aussagen, die von CeramTec Schweiz in Broschüren, Preislisten, Inseraten und Angeboten gemacht werden. Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB sind nur wirksam, soweit der Kunde mit CeramTec Schweiz eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen hat.

1.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen; die Anwendung des Wiener Kaufrechts bleibt ausgeschlossen.

1.3. Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschliessen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

2. Angebote und Bestellungen

2.1. Broschüren, Preislisten, Inserate und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.

2.2. Ein Angebot (Offerte) von CeramTec Schweiz ist nur verbindlich, sofern es dem Kunden in schriftlicher Form vorliegt und hat nur verbindliche Wirkung während des Zeitraums, der in ihm genannt wird. Wird kein solcher Zeitraum genannt, beträgt die verbindliche Wirkung eines Angebots von CeramTec Schweiz zehn Tage.

2.3. Mit einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB.  Eine Bestellung des Kunden kann schriftlich, per Telefon, Telefax, Internet und Email erfolgen. Der Vertrag gilt aber erst als zustande gekommen, wenn CeramTec Schweiz die Bestellung bestätigt oder die bestellten Produkte liefert. Es gilt das früher eintretende Ereignis.

2.4. Fehler sind CeramTec Schweiz unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Bevor eine solche Anzeige des Kunden eine Änderung des Vertrags- oder des Vertragsinhaltes bewirkt, muss die Änderung durch CeramTec Schweiz schriftlich bestätigt werden. Bleibt eine solche Anzeige des Kunden gänzlich aus, ist der Inhalt der Bestellbestätigung auf den Vertrag anwendbar. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern, sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschliesslich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CeramTec Schweiz.

3. Lieferungsort

3.1. Der Lieferort wird in der Bestellbestätigung genannt.

4. Lieferungstermine

4.1. Der in der Bestellbestätigung angegebene Lieferzeitraum von 48 Stunden ist ein ungefährer Richtwert. CeramTec Schweiz verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den in der Bestellbestätigung festgelegten Richtwerten zu liefern.

4.2. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die höherer Gewalt zuzuordnen sind wie extreme Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Maßnahmen.

4.3. Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, wählt CeramTec Schweiz die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind uns, sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich anzuzeigen.

5. Pflichten des Käufers bei Lieferung, Folgen der Unterlassung

5.1. Der Käufer verpflichtet sich, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Falls der Käufer die Annahme einer Lieferung ohne Zustimmung durch CeramTec Schweiz verweigert, hat er für die Unkosten oder Verluste, einschließlich Lagerkosten, aufzukommen, die CeramTec Schweiz auf Grund dieser Weigerung entstehen, und dies bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Lieferung entgegennimmt oder unwiderruflich darauf verzichtet. Das Verlustrisiko der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer über. Das Eigentums- und uneingeschränkte Verfügungsrecht an den bestellten Produkten geht erst an den Käufer über, wenn CeramTec Schweiz den in Rechnung gestellten Betrag erhalten hat.

5.2. Der Käufer hat ein geliefertes und von ihm entgegengenommenes Produkt innerhalb von vierzehn Tagen auf allfällige Mängel oder Nichtübereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als vom Käufer vorbehaltlos angenommen.

5.3. Wird das bestellte Produkt auf Wunsch des Käufers an ihn versandt, so geht, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, die Gefahr des zufälligen Verlustes und der zufälligen Beschädigung mit dem Versand, d. h. spätestens mit Verlassen des Lagers, an ihn über.

5.4. Der Kunde ist gegen Übernahme der Kosten (Fracht, Bearbeitungsgebühr u. a.)  berechtigt, Implantate bis zu drei Monaten nach erfolgter Lieferung zu retournieren und im Verhältnis 1:1 auszutauschen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. CeramTec Schweiz haftet nur für absichtliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit. CeramTec Schweiz haftet in keiner Art und Weise für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, indirekte Schäden, Spezialschäden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten.

6.2. Falls CeramTec Schweiz für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Verantwortung gezogen wird, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise bei einem solchen Vertrag erlittenen Schaden, unter Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, den indirekten Schaden, Spezialschaden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten.

6.3. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, garantiert CeramTec Schweiz während eines Zeitraums von 7 Werktagen ab Lieferdatum, dass die von CeramTec Schweiz hergestellten Produkte fehlerfrei sind. Sollte sich das Produkt innerhalb dieses Zeitraums als fehlerhaft erweisen, repariert oder ersetzt CeramTec Schweiz das Produkt nach eigener Wahl und auf eigene Kosten. Diese Zusicherung bezieht sich ausschließlich auf die von CeramTec Schweiz hergestellten Produkte, ist exklusiv und unterliegt den Beschränkungen dieser AGB (insbesondere Ziff. 7.3 – 7.8). Sämtliche weiteren Zusicherungen und Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

6.4. CeramTec Schweiz gibt ausschließlich zu Gunsten von ausgewählten Ärzten, Zahnärzten und Zahntechnikern („Anwender“) zusätzlich zur Zusicherung gemäß Ziff. 7.1. dieser AGB eine separate Garantie in Bezug auf Implantate, Sekundärteile und die VICARBO® Schraube („ZERAMEX®-GARANTIE“) ab. Die Bestimmungen der ZERAMEX®-GARANTIE unterliegen der separaten, mit dem jeweiligen Anwender getroffenen Vereinbarung, bzw. den separaten Garantie-Bedingungen der ZERAMEX®-Garantie.

6.5. CeramTec Schweiz gewährt keinen Rechtsschutz und erbringt keine Leistungen nach Ziff. 6.1 dieser AGB für Schäden an CeramTec Schweiz-Produkten, die entstehen oder entstanden sind:

6.5.1. durch unsachgemäße Applikation oder unsachgemäßen Gebrauch;

6.5.2. durch Änderungen oder Reparaturen durch Dritte, den Kunden oder den Endabnehmer / Patienten;

6.5.3. durch Vornahme einer Handlung oder Unterlassung durch irgendeine Drittpartei (außer CeramTec Schweiz selbst);

6.5.4. durch irgendeine äußere Einwirkung oder Krafteinwirkung auf das Produkt;

6.5.5. durch Folgeleistung irgendwelcher Anweisungen, die vom Kunden erteilt und von CeramTec Schweiz instruktionsgemäß ausgeführt werden.

6.6. CeramTec Schweiz haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Jegliche Haftung von CeramTec Schweiz wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen und ausgeschlossen.

6.7. Sofern sich ein Kunde auf Ziff. 7.1 dieser AGB beruft, ist der Kunde verpflichtet, die Fehlerhaftigkeit des von CeramTec Schweiz hergestellten Produkts zu beweisen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, CeramTec Schweiz sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, CeramTec Schweiz Zugang an diesen Informationen zu gewähren und vollumfänglich mit CeramTec Schweiz zu kooperieren, um CeramTec Schweiz in die Lage zu versetzen, den Verpflichtungen nach Ziff. 7.1 dieser AGB nachzukommen. Falls der Kunde eine Kooperation unterlässt, ist CeramTec Schweiz nicht verpflichtet, irgendeine Leistung zu erbringen.

6.8. Der Kunde allein ist für den Backup und die Geheimhaltung sämtlicher Produktdaten verantwortlich. Zudem ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher ihm in Zusammenhang mit den Produkten und seiner Dienstleitung auferlegten gesetzlichen und behördlichen Auflagen und Anforderungen. Jede Haftung von CeramTec Schweiz aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden unter dieser Ziff. 7.6 wird wegbedungen und ausgeschlossen.

6.9. Die von CeramTec Schweiz hergestellten Produkte sind nicht dazu bestimmt, Diagnosen oder Prognosen zu stellen oder den Behandlungsverlauf zu bestimmen. Weder die Produkte von CeramTec Schweiz noch irgendwelche von CeramTec Schweiz zur Verfügung gestellten Informationen sind dazu bestimmt, die Dienste einer ausgebildeten Gesundheitsfachperson zu ersetzen oder als Ersatz für ärztlichen Rat zu dienen. CeramTec Schweiz gibt keinerlei Angaben, Anleitung oder Garantien bezüglich Behandlung, Wirkung oder Anwendung von Medikamenten.

6.10. Sämtliche Produkte von CeramTec Schweiz sind ausschließlich für den Kauf durch einen zugelassenen Arzt, einer juristischen Person (Zahnarztpraxis, Klinik, Spital), deren Hauptzweck es ist, (zahn)ärztliche Dienstleistungen durch zugelassene Ärzte zu erbringen, oder durch ein Partnerunternehmen der sich verpflichtet ausschließlich an Ärzte und Kliniken weiterzuverkaufen. Jede Haftung von CeramTec Schweiz aufgrund des Erwerbs eines von CeramTec Schweiz hergestellten Produkts durch eine Person, welche nicht ein zugelassener Arzt ist, wird wegbedungen und ausgeschlossen.

7. Preise und Zahlung

7.1. Sämtliche Preise sind in lokaler Währung angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäss Incoterms 2020) zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.2. Massgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergebende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste ergebende Preis. Die von CeramTec Schweiz erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von CeramTec Schweiz geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei CeramTec Schweiz zu informieren.

7.3. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CeramTec Schweiz über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von Satz 1 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.

7.4. Sämtliche in Zusammenhang mit der Zahlung entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer, gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

7.5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann CeramTec Schweiz Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.

7.6. Der Käufer darf nur dann verrechnen, wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil seine Gegenforderungen als geschuldet erklärt, diese unbestritten sind oder CeramTec Schweiz sie anerkannt hat.

8. Vertragsauflösung

8.1. Beide Parteien können einen Vertrag auflösen, falls die andere Partei

8.1.1. eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, und es unterlässt, diese Situation innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Ankündigung seitens der anderen Partei zu beheben, oder

8.1.2. zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, Schulden termingerecht zu zahlen.

9. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte (IPR) und Datenschutz

9.1. Sämtliche gewerbliche Schutz- und Urheberrechte bezüglich der Produkte sind und bleiben das exklusive Eigentum von CeramTec Schweiz oder ihren Lizenzgebern, soweit anwendbar ("IPR"). Die "ZERAMEX®"-Produkte von CeramTec Schweiz sind patentrechtlich geschützt.

9.2. Die vom Kunden an CeramTec Schweiz übertragenen Daten werden in strikter Befolgung der anwendbaren Datenschutzgesetze aufbewahrt oder weitergeleitet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zustimmung seiner Patienten zur Weitergabe allfälliger persönlicher Daten an CeramTec Schweiz einzuholen. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten an eine CeramTec Schweiz-Gesellschaft außerhalb des EWR weitergeleitet werden können.

10. Besondere Regelungen für die Bestellung von Zahnersatzelementen und Kiefermodellen auf der Grundlage gescannter/digitaler Daten Bestellt der Käufer Zahnersatzelemente oder Kiefermodelle durch die elektronische Übermittlung von Daten, die er mit einem Scanner generiert hat, gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:

10.1. Damit CeramTec Schweiz Lieferverpflichtungen aus Scanbestellungen erfüllen kann, muss der Käufer seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und rechtzeitig nachkommen. Insbesondere hat der Käufer sicherzustellen, dass die Datenaufzeichnungen mittels Scanner korrekt erfolgen, die gesamten erforderlichen Informationen enthalten und uns die gescannten Daten vollständig übermittelt werden.

10.2. Bei Scanbestellungen stellt CeramTec Schweiz die Zahnersatzelemente und Kiefermodelle nach Massgabe der an CeramTec Schweiz oder deren Partner übermittelten Daten und aus dem vom Käufer gewählten Material her. Deshalb bestehen keine Ansprüche bei Mängeln, die auf einer fehlerhaften Bedienung des Scanners, einer fehlerhaften Übertragung der gescannten Daten aufgrund von Fehlern der vom Käufer genutzten Leitung, der Bestellung ungeeigneter Materialien oder dem Einpassen des Zahnersatzelements beim Patienten beruhen. Schließlich bestehen keine Mängelansprüche, wenn der Mangel auf eine Nachbearbeitung oder Abänderung des Zahnersatzelements bzw. Kiefermodells durch den Käufer zurückzuführen ist.

10.3. Wenn der Käufer einen Sachmangel an einem Zahnersatzelement oder Kiefermodell rügt, muss der Käufer dieses zusammen mit dem zuvor eingescannten Modell unverzüglich an CeramTec Schweiz senden, um CeramTec Schweiz Gelegenheit zur Prüfung der Rüge zu geben. Wenn CeramTec Schweiz zum Schluss kommt, dass der Käufer das Modell unsachgemäss gescannt und deshalb fehlerhafte Daten übermittelt hat, setzt CeramTec Schweiz den Käufer umgehend darüber in Kenntnis und übermittelt ihm zum Nachweis beide Datensätze. Nur bei entsprechender Anweisung des Käufers wird CeramTec Schweiz in solchen Fällen auf Kosten des Käufers anhand des korrekten Datensatzes ein weiteres Zahnersatzelement oder Kiefermodell herstellen und liefern.

10.4. Bei Daten, die auf Anfrage des Kunden von CeramTec Schweiz für den Kunden erstellt wurden, gilt die Auftragsbestätigung des Kunden als definitive Freigabe. Hat der Kunde in dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge erhoben, gilt genehmigt, dass sowohl das Design, als auch die Dimensionen des prothetischen Elements übereinstimmen.

10.5. Wenn der Kunde das von CeramTec Schweiz gelieferte prothetische Element verändert oder bearbeitet, ist jegliche Mängelhaftung von CeramTec Schweiz ausgeschlossen.

11. Substitution, Abtretung CeramTec Schweiz kann seine Verpflichtungen als Unterauftrag an einen kompetenten Dritten weitergeben, abtreten oder übertragen. Der Kunde kann seine Rechte oder Pflichten gegenüber CeramTec Schweiz weder abtreten oder übergeben.

12. Erklärung integrierenden Vertragsbestandteils  Sämtliche derzeitigen CeramTec Schweiz-Produkte und Dienstleistungsangebote sind auf der Website www.zeramex.com zu finden. Das auf der Website am Vertragsdatum vorhandene, anwendbare Dokument gilt als integrierender Bestandteil des Vertrags.

13. Gerichtsstand Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen CeramTec Schweiz und dem Besteller ist der Gerichtsstand Zürich vereinbart. CeramTec Schweiz ist nicht verpflichtet, sich außerhalb der Schweiz auf einen Rechtsstreit einzulassen.